Vorbereitungskurs zur Externenprüfung Hauswirtschafter/in
Aufnahme
Nach § 45.2 des Berufsbildungsgesetzes kann Jede/r in dem Beruf, in dem sie/er das Eineinhalbfache der Zeit tätig war, die für ein Ausbildungsverhältnis vorgeschrieben ist, die Berufsabschlussprüfung ablegen.
Zusammen mit dem „Freunde der Justus-von-Liebig-Schule Göppingen Förderverein“ führt die Justus-von-Liebig-Schule Göppingen Vorbereitungskurse für diese sogenannte „Externenprüfung“ durch. Die Kurse sollen eine gezielte Vorbereitung auf die Prüfung darstellen.
Zielgruppe
- Personen, die einen Berufsabschluss als Hauswirtschafter/in anstreben.
- Personen, die eine Ausbildung zum/r Meister/in der Hauswirtschaft antreten wollen.
- Personen, die ihre hauswirtschaftliche Berufserfahrung mit Fachwissen vervollständigen wollen.
Voraussetzung
Mindestens 4 1/2 -jährige Tätigkeit im eigenen Mehrpersonen-Haushalt mit mindestens drei-monatiger hauswirtschaftlicher Berufspraxis in einem hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieb oder hauptberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer/in in der Hauswirtschaft.
Kursbeginn
Jährlich im September
(vorrausgesetzt die Mindestteilnehmerzahl wurde erreicht)
Dauer
- ca. 32 Abende zu je 4 - 5 Unterrichtseinheiten (18:00 -21:15 Uhr / 22:00 Uhr)
- eine ganztägige Projekteinheit
Unterrichtstag
Mittwoch
Projekteinheiten/Zusatzangebote
Samstag Datenverarbeitung und Floristik
Anmeldung
Bis spätestens 31. Juli jeden Jahres.
Mindestteilnehmerzahl
15 Personen
Kursinhalte
- hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen
- hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Fachpraxis
Zusatzangebote
- Datenverarbeitung
- Floristik
Prüfung
Die Prüfung zum/r Hauswirtschafter/in besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (betrieblicher Auftrag und Arbeitsprobe). Sie wird vor einem vom Regierungspräsidium berufenen Prüfungsausschuss abgelegt.
Gebühren
550,- Euro inkl. Unterrichts- und Verbrauchsmaterial,
8 Unterrichtseinheiten Datenverarbeitung
4 Unterrichtseinheiten Floristik
Mindestens 50 % der Gebühren müssen bis zum1. Kurstag eingegangen sein, der Restbetrag spätestens bis zum 1. Dezember des Jahres.