Fachschule für Sozialpädagogik – praxisintegrierte Erzieher:innenausbildung (BKSPIT / "PIA")
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Herzlich Willkommen zum Infoabend in der Abteilung Sozialpädagogik am 14.01.2025 - Wie kann ich Erzieher:in oder sozialpädagogische:r Assistent:in werden?
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Bildungsgutscheine - Einlösbar in der Abteilung Sozialpädagogik
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Herbstferien vom 28.10. - 01.11.2024 - Erreichbarkeit Sekretariat
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Gegen das Vergessen
Neu: Quereinstieg in die Fachschule für Sozialpädagogik / Verkürzung der Ausbildungszeit
An Hochschulen erworbene Kompetenzen können an der Fachschule für Sozialpädagogik angerechnet werden, wenn diese dem Anforderungsniveau entsprechen, das im kompetenzorientierten Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 2011 in der jeweils geltenden Fassung beschrieben ist (S. 24, Nummer 4.2 der Rahmenvereinbarung).
Kompetenzen, die an ausländischen Hochschulen erworben wurden, können ebenfalls angerechnet werden. Bei ausländischen Qualifikationen ist ebenfalls als Nachweis eine Immatrikulationsbescheinigungen über mindestens zwei Semester in einem anrechnungsfähigen Studienfach amtlich beglaubigt zu erbringen.
Auch für staatlich anerkannerkannte Kinderpfleger:innen und staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistenten kann sich die Ausbildungszeit verkürzen.
Bitte nehmen SIe hierzu gerne Kontakt mit uns auf.
Fachschule für Sozialpädagogik (3BKSPIT) - praxisintegrierte Erzieher:innenausbildung (BKSPIT / "PIA")
Ziele der Ausbildung
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (BKSP) ist eine „Breitbandausbildung“. Diese befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen eigenverantwortlich zu übernehmen, z.B. in Tageseinrichtungen für Kinder, bei der stationären Jugendhilfe, in der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit. Die Hauptzielgruppe liegt in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 18 Jahren.
Wir bieten zudem durch Zusatzunterricht im Fach Mathematik und der Teilnahme an den Zusatzprüfungen den Erwerb der bundesweit gültigen Fachhochschulreife an.
Zielgruppe
In der Regel Schüler:innen mit mindestens dem mittlerem Bildungsabschluss und zusätzlich dem erfolgreichen Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP). Wenn andersweitige Aufnahmevoraussetzungen vorliegen z. B. dem Nachweis der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife und ein 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung kann das 1BKSP "übersprungen" werden und Sie können dirket die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen. Beachten Sie die hier aufgeführten vielfältigen Aufnahmevoraussetzungen.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik praxisintegriert sind:
- der erfolgreiche Abschluss des Einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP) oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes, oder
- die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist, oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
- eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend, oder
- eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Auf diese zweijährige Vollzeittätigkeit kann auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden, oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder
- die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (B2-Niveau). Zudem muss eine Zeugnisanerkennung durch das Regierungspräsidium nachgewiesen werden.
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfungen drei Jahre. Sie gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2000 Stunden (wöchentlich zwei Tage praktische Ausbildung mit zuzüglich zwei Fremdpraktika). Die Ausbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Während den Schulferien sind Sie in Ihrer Ausbildungseinrichtung tätig. Der vom Träger im Ausbildungsvertrag gewährte Jahresurlaub kann nur in den Schulferien genommen werden
Ausbildungsvergütung
In der praxisintegrierten Ausbildung schließen Sie mit einem Träger einen Ausbildungsvertrag ab, in dem auch die Ausbildungsvergütung geregelt ist. Je nach Träger kann diese (leicht) variieren. Bitte erfragen Sie die jeweilige Höhe bei den jeweiligen Trägern. Eine tarifliche geregelte Ausbildungsvergütung gibt es noch nicht, allerdings liegen Empfehlungen vor, diese sehen folgende Ausbildungsvergütung vor:
Ausbildungsvergütung 1. Ausbildungsjahr 1.190 Euro
Ausbildungsvergütung 2. Ausbildungsjahr 1.353 Euro
Ausbildungsvergütung 3. Ausbildungsjahr 1.652 Euro
Quelle: erzieher-in-bw-mehr-bekommen.de
Sie haben zudem die Möglichkeit über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert zu werden. Bildungsgutscheine können an unserer Schule eingelöst werden.
Kosten
An der Schule besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Für Exkursionen, Ausflüge oder Hospitationen können Kosten entstehen. Es besteht Teilnahmepflicht.
Abschluss und Anschlusmöglichkeiten
Staatlich anerkannte:r Erzieher:in mit der Zusatzbezeichnung Bachelor Professional. Alle Absolvent:innen der Fachschule für Sozialpädagogik erhalten eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung in Baden-Württemberg. Ausbildungsinhalte können bei einem aufbauendem Studium angerechnet werden
Anmeldung und Kontakt
Melden Sie sich über unsere digitale Anmeldeplattform an. HIER gelangen Sie direkt zur Anmeldung. Sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung ein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, genügt eine Kopie des Halbjahreszeugnisses. Legen Sie Ihr Abschlusszeugnis so bald wie möglich beglaubigt vor.
Beachten Sie, dass Sie sich auch dann für einen Schulplatz anmelden, wenn Ihnen der Ausbildungsvertrag noch nicht vorliegt. Der Ausbildungsvertrag muss spätestens vor den Sommerferien an der Schule abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass an unserer Schule die Anmeldung bis zum 01. März 2025 vorliegen soll. Später eingehende Bewerbungen werden berücksichtigt, wenn nochSchulplätze zur Verfügung stehen. Sie werden zeitnah von uns informiert.
Kontakt
Bei Fragen oder dem Wunsch nach individueller Beratung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Julia Wockel, Abteilungsleiterin Sozialpädagogik
Email: julia.wockel@schule.bwl.de
Sekretariat: 07161/613-100
Telefon Durchwahl: 07161/613-106
Unterlagen zur Bewerbung und zum Praktikum / Vorlagen Fremdpraktikum
Stundentafel | ||||
Wochenstunden | 1. Schuljahr | 2. Schuljahr | 3. Schuljahr | |
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1. Pflichtbereich | ||||
1.1 Fächer | ||||
Religionspädagogik | 2 | 1 | 1 | |
Deutsch | 1 | 2 | 1 | |
Englisch | 1 | 2 | 1 | |
1.2 Handlungsfelder | ||||
Berufliches Handeln - fundieren | 2,5 | 2,5 | 2,5 | |
Erziehung und Betreuung – gestalten | 2,5 | 2 | 3 | |
Bildung und Entwicklung - fördern I | 2 | 2,5 | 2 | |
Bildung und Entwicklung - fördern II | 4,5 | 3 | 3 | |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben | 2 | 2 | 2 | |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln | 1 | 1 | 2 | |
2. Wahlpflichtbereich | ||||
z. B. Erlebnis, Ernährungs-, Natur- oder Theaterpädagogik, „Forschen und Experimentieren mit Kindern” | 2 | 2 | 2 | |
3. Pflichtbereich (Praxis) | ||||
Sozialpädagogisches Handeln (mind. 2000 Stunden) | 650 | 650 | 700 | |
4. Pflichtbereich | ||||
4.1 Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife | ||||
Mathematik | 2 | 2 | 2 | |
Englisch | 1 | - | 1 | |
4.2 weitere Wahlfächer | ||||
Möglichkeit des Erwerbs der Übungsleiter:innen C-Lizenz im Eltern-Kind-Turnen/Kleinkinderturnen, | 2 | 2 | 2 |
Unterlagen und Informationen für die Ausbildung an der Schule (BKSPIT)
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Unterrichtszeiten in der Abteilung Sozialpädagogik
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214,77 kB -
Fehlzeitenregelungen in der Abteilung Sozialpädagogik
Adobe PDF Dokument (PDF)
499,77 kB -
Schuljahreskalender für das Schuljahr 2024/25
Adobe PDF Dokument (PDF)
299,28 kB -
Fremdpraktikum - Informationen zur Praxisstelle
Adobe PDF Dokument (PDF)
222,62 kB -
Erzieher in Baden-Württemberg -Infoflyer
Adobe PDF Dokument (PDF)
1,99 MB -
Antrag auf Entschuldigung
Adobe PDF Dokument (PDF)
75,7 kB -
Jugendarbeitsschutzgesetz
Adobe PDF Dokument (PDF)
2,03 MB -
Flyer BKSPIT JvLS
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1,07 MB