Justus-von-Liebig-Schule Göppingen

Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) / ehemals Berufsfachschule für Kinderpflege (2BFHK)

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Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (BFSA) - ehemals Berufsfachschule für Kinderpflege (2BFHK)

**Die Kinderpflegeausbildung ist seit dem Schuljahr 2022/23 in die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) überführt.

Bildungsziele in der Ausbildung
Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) befähigt dazu, in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Ganztagsbetreuung an Schulen tätig zu sein und Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Sie wirken bei der Betreuung, Pflege, Erziehung und Bildung von Kindern im Krippenalter bis zum Schulkindalter mit.

Zielgruppe
Schüler:innen mit Hauptschulabschluss und Inhaber:innen eines ausländischen in Deutschland anerkannten Hauptschulabschlusses.

Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder ein anderes nach dem Hauptschulabschluss erworbenes Abschluss- oder Versetzungszeugnis mit einem Notendurchschnitt von mindestes 3,0 (befriedigend). Im Fach Deutsch muss ebenfalls mindestens die Note 3,0 (befriedigend) erreicht werden.

Können diese Noten nicht erbracht werden und sind noch Schulplätze frei, findet eine mögliche Aufnahme nach individueller Prüfung im Rahmen eines persönlichen Aufnahmegesprächs an der Schule statt.

Zudem benötigen Sie einen Praktikumsplatznachweis.

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind für den Besuch der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (mindestens B1-Zertifikat). Weitere Informationen finden Sie HIER. Zudem muss eine Zeugnisanerkennung durch das Regierungspräsidium nachgewiesen werden.

Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein halbes Jahr.

Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Sie gliedert sich in zwei Schuljahre an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (schulische Ausbildung) mit verschiedenen Praktika und ein durch die Berufsfachschule begleitetes einjähriges Berufspraktikum ("Anerkennungsjahr").

Die 2BFSA ist eine Vollzeitschule. Die Schüler:innen in der 2BFSA haben in der zweijährigen schulischen Ausbilung einen Schüler:innenstatus, es gelten daher die Ferienregelungen der Schule - auch an den Praxistagen.

Ausbildungsvergütung
Während der zweijährigen schulischen Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz gibt es keine Ausbilungsvergütung. Sie haben die Möglichkeit über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert zu werden. Bildungsgutscheine können an unserer Schule eingelöst werden. Auch können Sie Schüler-BaföG bekommen, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

Im dritten Ausbildungsjahr erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung für das Berufspraktikum von 1.595 Monatsgehalt.

Quelle: Erzieher in BW

Kosten
An der Schule besteht Schulgeld- und Lernmittelfreiheit. Für Exkursionen, Ausflüge oder Hospitationen können Kosten entstehen. Es besteht Teilnahmepflicht. Auch für Verbrauchsmaterialien (Nahrungszubereitung u.a.) können geringe Kosten entstehen.

Abschluss und Anschlussmöglichkeiten
Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte:r sozialpädagogische:r Assistent:in" erlangt. Zudem kann die Zuerkennung eines dem mittleren Bildungsstand gleichwertigen Bildungsabschlusses ("Mittlere Reife") erfolgen. Mit dem Berufsfachschulabschluss und der Anerkennung des mittleren Bildungsabschlusses, sind die Aufnahmevoraussetzungen für die Aufnahme Erzieher:innenausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP oder 3BKSPIT) erfüllt.

Im Anschluss an diese Schulart stehen zudem alle Ausbildungswege offen, welche die Mittlere Reife bietet.

Anmeldung und Kontakt

Melden Sie sich über unsere digitale Anmeldeplattform an. HIER gelangen Sie direkt zur Anmeldung. Sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung ein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, genügt eine Kopie des Halbjahreszeugnisses. Legen Sie Ihr Abschlusszeugnis so bald wie möglich beglaubigt vor.
Beachten Sie, dass Sie sich auch dann für einen Schulplatz anmelden, wenn Ihnen der ausgefüllte Praktikumsplatznachweis noch nicht vorliegt. Der Praktikumsplatznachweis muss spätestens vor den Sommerferien an der Schule abgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass an unserer Schule die Anmeldung bis zum 01. März 2025 vorliegen soll. Später eingehende Bewerbungen werden berückscihtigt, wenn nochSchulplätze zur Verfügung stehen. Sie werden zeitnah von uns informiert.

Kontakt
Bei Fragen oder dem Wunsch nach individueller Beratung nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Julia Wockel, Abteilungsleiterin Sozialpädagogik

Email: julia.wockel@schule.bwl.de
Sekretariat: 07161/613-100
Telefon Durchwahl: 07161/613-106

QR-Code zur Anmeldeplattform

Unterlagen zur Bewerbung und zum Praktikum / Vorlage Praktikumsplatznachweis

Stundentafel
Wochenstunden1. Schuljahr2. Schuljahr
1. Pflichtbereich
1.1 Fächer
Religionslehre und Religionspädagogik22
Deutsch32
Gemeinschaftskunde11
Englisch11
1.2 Handlungsfelder
Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln44
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I3,53,5
Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II45
Gruppen pädagogisch begleiten2,52,5
Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten11
Übergänge mitgestalten11
Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen33
2. Wahlpflichtbereich
z. B. „Lern- und Methodenkompetenz für sozialpädagogische Assistent:innen, Erlebnis-, Natur- oder Theaterpädagogik"22
3. Pflichtbereich (Praxis)
Sozialpädagogisches Handeln44
Summe3232
4. Wahlbereich
Projekt Respekt22

Unterlagen und Informationen für die 2BFSA2 und 2BFSA3

Unterlagen und Informationen für die Ausbildung an der Schule (2BFSA)